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Channel: Beleidigung – Bella & Ratzka Rechtsanwälte
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Wer den Vermieter beleidigt fliegt raus!

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Unwahre ehrverletzende Äußerungen über den Vermieter gegenüber einem anderen Mieter können die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Dies meint so zumindest das Amtsgericht München (AG München , Urteil vom 19.03.2015 – 412 C 29251/14).

Konkret hatte eine Mieterin gegenüber einer anderen Mieterin behauptet, der Vermieter sei geldgierig, zocke seine Mieter ab und habe sie sexuell belästigt. Der Vermieter erfuhr von den Äußerungen und sprach die fristlose Kündigung aus. Die dann folgende Räumungsklage gewann der Vermieter.

Die massiven ehrverletzenden Äußerungen über den Vermieter ließen für diesen die Fortsetzung des Mietverhältnisses als unzumutbar erscheinen. Eine nachhaltige Schädigung der Ehre des Vermieters sei denkbar. Zudem habe dieser die Mieterin durch nichts zu derartigen Angriffen provoziert.

 

Streit mit Mieter oder Vermieter? Dann sollten Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, um alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!


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